Stand: 10 / 2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der Bartos Fitness GmbH, Heissen 42, D-88267 Vogt (im Folgenden „Studio“ oder „wir“ genannt) und seinen Mitgliedern.
1.2 Die AGB regeln alle Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Studio angebotenen Einrichtungen und Dienstleistungen, soweit in anderen Vertragsdokumenten – insbesondere im Mitgliedsvertrag oder in der Hausordnung – nicht speziellere Bestimmungen enthalten sind. Diese gelten vorrangig.
1.3 Für die Betreiber des Studios besteht kein vertraglicher Kontrahierungszwang, d.h. das Studio kann Anträge auf Mitgliedschaft ablehnen, wenn und soweit ein Grund, welcher alleinig im Ermessen des Studios steht, hierfür vorliegt (z.B. Minderjährigkeit ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters; eine frühere Kündigung aus wichtigem Grund).
2.1 Das Studio verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Einrichtungen (u.a. Trainingsflächen, Geräte, Sauna) während der Öffnungszeiten in betriebsbereitem, sauberem und verkehrssicherem Zustand zur Verfügung zu stellen. Auf die Regelungen in der geltenden Hausordnung wird Bezug genommen.
2.2 Der Saunabereich steht grundsätzlich allen Mitgliedern während der im Studio ausgehangenen Sauna-Öffnungszeiten zur Verfügung. Jedoch wird der Saunabereich an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten alleine den Frauen vorbehalten (sog. Frauentag“).
2.3 Das Studio sorgt für die regelmäßige Wartung, Reinigung und technische Überprüfung der Geräte sowie der sanitären Anlagen. Sicherheitsrelevante Mängel werden behoben; erforderlichenfalls kann die Nutzung einzelner Bereiche vorübergehend untersagt werden.
2.4 Das Studio garantiert keine jederzeitige Verfügbarkeit bestimmter Geräte oder Kursplätze, sondern lediglich eine Nutzungsmöglichkeit im Rahmen üblicher Auslastung.
2.5 Das Studio ist berechtigt, bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten, behördlichen Auflagen (z.B. Pandemien, örtliche Bauarbeiten) oder anderen Gründen Höherer Gewalt (z.B. Stromausfälle, schwere Unwetter) den Betrieb vorübergehend einzuschränken, ohne dass dies grundsätzlich Auswirkung auf die Konditionen der Mitgliedschaft hat.
2.6 Das Studio stellt qualifiziertes Personal zur Verfügung, das die Mitglieder bei Fragen zu Trainingsabläufen und Gerätesicherheit unterstützt. Eine individuelle medizinische Trainingsbetreuung oder Erfolgsgarantie ist hierdurch nicht verbunden.
3.1 Das Mitglied versichert, gesundheitlich zur Nutzung der Einrichtungen des Studios in der Lage zu sein. Bestehende oder bekannte gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. Herz-, Kreislauf-, Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen) sind dem Studio vor Aufnahme des Trainings mitzuteilen.
3.2 Treten während der Mitgliedschaft gesundheitliche Veränderungen auf, die das Training beeinträchtigen könnten, ist das Studio unverzüglich zu informieren. Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt im Übrigen in eigener Verantwortung.
3.3 Das Mitglied verpflichtet sich, die Geräte, Räumlichkeiten und Einrichtungen sachgerecht zu nutzen und entsprechenden Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Defekte oder Störungen an Geräten sowie Schäden und Unfälle sind unverzüglich zu melden.
3.4 Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung zu wahren, insbesondere keine Fotos, Videos oder sonstige Aufnahmen von anderen Mitgliedern oder Personen ohne deren Einwilligung (vorherige Zustimmung) zu machen. Fotos und Videos sind im Bereich der Trainingsfläche ausschließlich gestattet im extra hierfür freigegebenen „Poserbereich“.
3.5 Das Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit herabsetzen, ist untersagt. Außer von Snacks und Getränken ist der Verzehr von Speisen im gesamten Studi aus Hygienegründen ebenfalls untersagt.
3.6 Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Nachteile oder Kosten, die aus einer unterlassenen Mitteilung entstehen (z. B. Rücklastschriftgebühren, Mahnkosten, nicht zugestellte Schreiben), gehen zu Lasten des Mitglieds.
4.1 Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des auf dem Mitgliedsvertrages verzeichneten Datum oder – im Falle des Vertragsschlusses online – mit dem in Online-Bestätigung per E-Mail angegebenen Datum.
4.2 Die Mindestlaufzeit sowie die Kündbarkeit desselben richten sich nach dem näher im Mitgliedsvertrag, § 3, gewählten Tarif und Beitrag.
4.3 Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Das Eingangsdatum beim jeweiligen Empfänger der Kündigung ist maßgeblich.
4.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (sofortige, außerordentliche Kündigung) bleibt für beide Parteien jederzeit unberührt.
5.1 Die Beiträge sind monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift zu zahlen. Dienstleistungen, die zur Benutzung der Einrichtung erforderlich sind (z. B. Trainingsbetreuung, Einweisung), sind im monatlichen Beitrag enthalten. Individuelle Personal-Trainings oder andere Sonderleistungen, soweit diese angeboten werden, werden gesondert berechnet.
5.2 Die Beiträge sind im Mitgliedsvertrag näher geregelt. Es besteht seitens eines bestehenden Mitglieds oder eines Antragsstellers einer Mitgliedschaft kein rechtlicher Anspruch auf einen bestimmten Beitrag. Dem Studio steht es grundsätzlich außerhalb laufender Verträge unbenommen, frei über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen zu disponieren. Neue bzw. andere Beiträge und Preise können in Abhängigkeit von Inflation, Kostensteigerungen, Rabattaktionen und anderer Dynamiken situationsabhängig variieren.
5.3 Das Studio wird zu zahlende Beiträge darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Berechnung der Beiträge maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Sach- oder Personalkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Studio die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Studio wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
5.4 Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht dem Studio das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
5.5 Es wird daneben eine näher im Mitgliedsvertrag bezifferte einmalige Aufnahme-/Onboarding-Gebühr bei Vertragsbeginn fällig.
5.6 Rücklastschriften gehen zulasten des Mitglieds; hierfür wird eine Bearbeitungspauschale von 5 € zuzüglich der Bankgebühren erhoben.
6.1 Das Studio kann – unbeschadet der Regelungen in § 4 Ziff. 4.2 – 4.3 – den Vertrag jederzeit und fristlos kündigen, insbesondere bei:
6.2 Das Studio behält sich neben der Ausübung des Kündigungsrechts die Geltendmachung von Schadensersatz nach eigenem Ermessen ausdrücklich vor.
7.1 Das Mitglied kann – unbeschadet der Regelungen in § 4 Ziff. 4.2 – 4.4 – den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum jeweils nachstehend genannten Zeitpunkt kündigen, insbesondere wenn es den Nachweis erbringt einer:
7.2 Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die Nachweise zusammen mit der Kündigungserklärung vorgelegt werden. Hierfür ist das Mitglied selbst verantwortlich.
7.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge besteht nicht, soweit Leistungen seitens des Studios bereits vollständig erbracht wurden.
8.1 Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte sind streng personenbezogen und nicht übertragbar.
8.2 Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf Dritte (z.B. andere Familienmitglieder) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung des Studios; ein Anspruch auf Zustimmung besteht jedoch nicht.
8.3 Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm überlassene Chip-Armband ausschließlich persönlich zu verwenden und jeden Verlust unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9.1 Bei Verlust des Chip-Armbands wird auf Kosten des Mitglieds ein Ersatzarmband kostenpflichtig ausgestellt. Die Kosten hierfür trägt das Mitglied.
9.2 Bei unbefugter Nutzung durch Dritte, die auf schuldhaftes Verhalten des Mitglieds zurückzuführen ist (z. B. Weitergabe, verspätete Verlustmeldung), haftet das Mitglied für jede Zuwiderhandlung persönlich; mindestens ist eine Vertragsstrafe von 100 € pro unbefugtem Zutritt fällig, vorbehaltlich dem Nachweis eines höheren Schadens.
10.1 Das Studio haftet für jede Art des Schadens eines Mitglieds, wenn der nachzuweisende Schaden auf grobes Verschulden, das heißt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Studios, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Gleiches gilt bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen wie jenem des Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Das Studio haftet bei leichter Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen für jede Art des Schadens eines Mitglieds nur dann, wenn der nachzuweisende Schaden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflicht des Studios zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 2.1 der AGB genannten Einrichtungen. Im Übrigen ist die Haftung des Studios für Schäden ausgeschlossen (Prinzip der Eigenverantwortlichkeit).
10.3 Im Falle einer Haftung des Studios nach Ziff. 10.1 oder Ziff. 10.2 wird die Haftung des Studios auf die vom Studio unterhaltene Betriebshaftpflichtversicherung der Höhe nach begrenzt.
10.4 Das Mitglied haftet dem Studio, etwa im Falle von Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte oder Einrichtungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt jedem Mitglied, eine private Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die eventuelle Schäden am Eigentum Dritter umfasst.
10.5 Des Weiteren wird dem Mitglied empfohlen, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind erfolgt auf eigenes Risiko, es sei denn, das Mitgleid kann eine Schadensverursachung durch das Studio darlegen und beweisen.
11.1 Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen dem Studio und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder.
11.2 Sofern dem Studio ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. So verarbeitet das Studio sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der EU-DSGVO.
11.3 11.2 Das Studio setzt in bestimmten Bereichen (z. B. Eingangsbereich, Notausgang, Trainingsflächenzugang) Videoüberwachungssysteme ein, um die Sicherheit der Mitglieder und des Personals zu gewährleisten, Vandalismus vorzubeugen und im Schadensfall Beweismittel zu sichern.
11.4 Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen auf www.bartos-fitness.de/datenschutz.
Es gilt die Hausordnung der Bartos Fitness GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie ist im Studio ausgehängt und online jederzeit abrufbar unter www.bartos-fitness.de/hausordnung. Verstöße gegen die Hausordnung können zum Hausverweis oder zur Kündigung der Mitgliedschaft führen (vgl. § 5 Ziff. 5.1 b).
13.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Das Studio ist berechtigt, diese AGB einschließlich der im Mitgliedsvertrag genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung, die mindestens 4 Wochen zuvor erfolgt, ausdrücklich hingewiesen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
13.4 Das Studio ist gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
13.5 Bei Streitigkeiten aus den AGB in Verbindung mit der Mitgliedschaft gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erstinstanzlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist Ravensburg, wenn und soweit ein gesetzlicher Gerichtsstand keinen ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht.